Aktuelles aus der „Bürgerregion am Sorpesee“ :
Förderung von Kleinprojekten
Mit der Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 € steht der Region ein neues Förderinstrument zur Verfügung.
Ihre Projektideen sind gefragt- Bewerben Sie sich jetzt für 2020!
Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgaben für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen unserer LEADER-Region „Bürgerregion im Sauerland“ für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Die LAG LEADERsein! e.V. beabsichtigt, in diesem Jahr Fördermittel für Kleinprojekte in Höhe von 135.000€ zu beantragen und durch einen Eigenanteil auf 150.000 € aufzustocken.
Dieses Förderinstrument wird exklusiv in LEADER- & VITAL-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Mit den zusätzlichen Mitteln können Kleinprojekte bis zu 20.000 Euro in unserer Region umgesetzt werden. Über diese attraktive Fördermöglichkeit haben Projektträger von Kleinprojekten die Möglichkeit eine Förderung von 80 % für ihre Maßnahme zu erhalten. Für die Projektträger versprechen die Kleinprojekte eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die „Spielregeln“ zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach notwendig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.
Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
- Projektanträge für dieses Jahr können ab sofort bis zum 05. Juni 2020 eingereicht werden – das Antragsformular hierzu finden Sie nebenstehend im Downloadbereich.
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € brutto nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 €.
- Der Fördersatz beträgt 80 %, der verbleibende Eigenanteil des Projektträgers liegt somit bei 20 %.
- Gefördert werden investive Maßnahmen, die noch innerhalb 2020 umgesetzt und abgerechnet werden können.
- Projektanträge können alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen wie auch Privatpersonen stellen.
- Der Projektantrag muss, je nach Maßnahme und Volumen, um verschiedene Dokumente ergänzt werden. Informationen dazu finden Sie nebenstehend im Downloadbereich.
- Mit der Förderung muss eine Instandhaltung der geförderten Gegenstände von bis zu 12 Jahren gewährleistet sein.
Für eine erfolgreiche Projektbewerbung lesen Sie sich bitte alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch. Nur vollständige Projektanträge können bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist vom 05. Juni werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe LEADERsein! im Rahmen einer LAG-Sitzung vorgestellt und bis zum 01. Juli per Umlaufverfahren beschlossen. Sollten nach der ersten beschlussfassenden Sitzung noch freie Fördergelder zur Verfügung stehen, kann die LAG in einer weiteren Sitzung Folgeanträge beschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2021. Projekte, die im Jahr 2020 keinen Zuschlag erhalten konnten, müssen sich im Folgejahr erneut bewerben.
Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Kleinprojekte steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!
LEADERsein! e.V. „Bürgerregion am Sorpesee“
Leonie Loer & Sven Schneider
Hauptstraße 1 + 3
58802 BalveTelefon: 02375 – 9373633
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