PROJEKT einreichen!

Sie haben eine konkrete Idee für ein Projekt?

Dann teilen Sie uns Ihre Projektidee mit. Hierzu können Sie gerne den Projektsteckbrief als Word-Dokument öffnen, ausfüllen und ausgedruckt an uns senden.

Bitte beachten Sie!

Bei der Darstellung Ihres Projektes sollten Sie den Bezug zur LEADERsein!-Region und deren Strategie und Ziele deutlich herausstellen.

Das Regionalmanagement setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung!

GEMEINSCHAFTSAUFGABE VERBESSERUNG DER AGRARSTRUKTUR UND DES KÜSTENSCHUTZES (GAK) :

Aufruf für Kleinprojekte 2023 - Einreichung bis zum 1. Mai

Aufruf für Kleinprojekte 2023 - Einreichung bis zum 1. Mai

Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets

Mit der Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 € steht der Region ein weiteres attraktives Förderinstrument zur Verfügung. 60 Kleinprojekte konnten so bereits in den letzten drei Jahren gefördert und umgesetzt werden. Auch in diesem Jahr möchte die LEADERsein!-Region die Förderung von Kleinprojekten ermöglichen.

Ihre Projektideen sind gefragt - Bewerben Sie sich jetzt für 2023!

Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgaben für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen unserer LEADER-Region „Bürgerregion im Sauerland“ für die Jahre 2020 bis 2023 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung.

Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Mit den zusätzlichen Mitteln können Kleinprojekte bis zu 20.000 Euro (brutto) in unserer Region umgesetzt werden. Über diese attraktive Fördermöglichkeit haben Projektträger die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 80 % für ihre Maßnahme zu erhalten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bevorzugt auf investiven Maßnahmen und Anschaffungen, welche innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Aber auch kulturelle, digitale und naturbezogene Maßnahmen sind möglich. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte die Projektidee die Entwicklung der Region unterstützen und der Zielerreichung der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADERsein!-Region dienen. Für die Projektträger verspricht das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die „Spielregeln“ zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach notwendig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

  • Projektanträge für dieses Jahr können ab sofort bis zum 1. Mai 2023 eingereicht werden – das Antragsformular hierzu finden Sie unten im Downloadbereich.
  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € brutto nicht überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt voraussichtlich bis zu 80 %, der Rest verbleibt als Eigenanteil beim Projektträger.
  • Es gilt das Erstattungsprinzip, d.h. zunächst muss das Projekt komplett vorfinanziert werden
  • Gefördert werden bevorzugt investive oder digitale Maßnahmen, die innerhalb des Jahres 2023 umgesetzt und abgerechnet werden können.
  • Projektanträge können alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen wie auch Privatpersonen stellen.
  • Der Projektantrag muss, je nach Maßnahme und Volumen, um verschiedene Dokumente ergänzt werden. Informationen dazu finden Sie unten im Downloadbereich.
  • Mit der Förderung muss eine Instandhaltung der geförderten Gegenstände von bis zu 12 Jahren gewährleistet sein.


Für eine erfolgreiche Projektbewerbung lesen Sie sich bitte alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch. Nur vollständige Projektanträge können bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist vom 1. Mai werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe LEADERsein! e.V. im Rahmen einer LAG-Sitzung vorgestellt und beschlossen. Für die Bewertung der Projekte wird eine einheitliche Bewertungsmatrix zugrunde gelegt. Projekte, welche zunächst nicht mehr in das Fördervolumen passen, kommen auf eine Nachrückerliste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2024. Projekte, die im Jahr 2023 keinen Zuschlag erhalten konnten, müssen sich im Folgejahr erneut bewerben.

Wichtiger Hinweis vorab:

Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des zuständigen Ministeriums. Da sich die Anzahl der LEADER-Regionen in NRW ab 2023 erhöht hat, gleichzeitig die Höhe der verfügbaren Fördermittel für die Kleinprojekte insgesamt voraussichtlich geringer ausfallen wird, ist aktuell davon auszugehen, dass auch die Fördersumme für die LEADERsein!-Region geringer als in den letzten Jahren ausfallen wird. Damit einhergehend muss voraussichtlich mit einem schärferen Wettbewerb der Projekte ausgegangen werden.

Bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Kleinprojekte steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!

LEADERsein! e.V. „Bürgerregion am Sorpesee“

Leonie Loer & Annika Kabbert

Hauptstraße 1 + 3 | 58802 Balve

Telefon: 02375 – 93736-33/-34

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

LEADERsein! e.V. „Bürgerregion am Sorpesee“

Hauptstraße 1+3  ·  58802 Balve

Telefon: 02375 - 9373633

info@leader-sein.de